AGB
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
ANWENDUNGSBEREICH
Art. 1.1 – Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für alle von CARGORAN („Daken S.p.A.“) in Bezug auf den Verkauf ihrer Produkte („Produkte“) an Drittkäufer („Kunden“) abgeschlossenen Verträge.
Art. 1.2 – Da diese AVB dazu bestimmt sind, die Beziehungen zu einer heterogenen Vielzahl von Kunden zu regeln, die je nach Fall und gemäß den Definitionen des sog. Verbrauchergesetzbuchs sowohl als Verbraucher als auch als Unternehmer qualifiziert werden können, wird klargestellt, dass, soweit ein Kunde die Eigenschaft eines Verbrauchers hat, die Bestimmungen dieser AVB, die möglicherweise im Widerspruch zu den Vorschriften des Verbrauchergesetzbuchs stehen, zugunsten der verbraucherschützenden Vorschriften unangewendet bleiben, ohne dass dies zur Nichtigkeit dieser AVB führt, die in ihrer Gesamtheit weiterhin gültig und wirksam bleiben, soweit sie die zwischen der Gesellschaft und unternehmerischen Kunden geschlossenen Verträge regeln.
Art. 1.3 – Für die Zwecke dieser AVB werden die Gesellschaft und der Kunde gemeinsam auch als die „Parteien“ und einzeln als die „Partei“ bezeichnet.
VERTRAGSSCHLUSS UND KENNTNIS DER AVB
Art. 2.1 – Damit sie der Öffentlichkeit bekannt sein können, werden diese AVB auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht (www.cargoran.com )
Die Veröffentlichung der AVB auf der Website dient dazu, sie leicht einsehbar und zugänglich und somit bei Anwendung der gewöhnlichen Sorgfalt unmittelbar erkennbar zu machen, gemäß Art. 1341 Abs. 1 italienisches Zivilgesetzbuch.
Art. 2.2. Bestellung. Jeder Kauf durch den Kunden erfolgt durch Übermittlung einer entsprechenden Kaufbestellung („Bestellung“). Die Bestellung kann über die Website übermittelt werden; in jedem Fall folgt auf die Bestellung eine entsprechende Auftragsbestätigung („Auftragsbestätigung“). Das etwaige Ausbleiben einer Auftragsbestätigung gilt als Ablehnung der Bestellung.
Die Bestellung zusammen mit der entsprechenden Auftragsbestätigung bildet einen einzelnen Kaufvertrag („Vertrag“).
Art. 2.3. – Inhalt. Sowohl in der Bestellung als auch in der Auftragsbestätigung müssen im Einzelnen angegeben werden: (i) die Art der angeforderten Produkte, (ii) die jeweilige Menge, (iii) der gezahlte Preis, (iv) die Lieferzeiten und die entsprechenden Modalitäten (einschließlich der Lieferadresse), (v) die Kontaktdaten für Mitteilungen.
LIEFERUNG
Art. 3.1 – Hinsichtlich der Modalitäten und Lieferzeiten der Produkte gilt, was in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung vorgesehen ist.
Im Allgemeinen und vorbehaltlich besonderer Wünsche erfolgt die Lieferung an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse.
Art. 3.2. In jedem Fall gilt hinsichtlich der Lieferzeiten, dass diese lediglich Richtwerte und nicht verbindlich sind sowie einer Toleranzfrist von höchstens 15 (fünfzehn) Tagen gegenüber dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin unterliegen.
Art. 3.3 – Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, insbesondere nationale oder betriebliche Streiks, Schadensfälle, Störungen, Unterbrechung von Transporten, Zollverbote, Kriege und allgemein jedes Ereignis, das die Leistung übermäßig erschwert oder unmöglich macht, so ist jede Partei berechtigt, vom durch die Auftragsbestätigung zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist um die Dauer des vorgenannten Ereignisses zu verlängern. Übt eine der Parteien den Rücktritt gemäß diesem Artikel aus, so hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf Rückerstattung der vorausgezahlten Beträge, unter Ausschluss jeglichen Schadensersatzes.
VERPACKUNG
Art. 4.1 – Die Verpackungsmodalitäten entsprechen dem Standard, der von der Gesellschaft in Bezug auf die Art der Waren im Allgemeinen vorgesehen ist, und sind geeignet, einen angemessenen Transport der Produkte sicherzustellen.
Art. 4.2 – Beim Erhalt der Produkte ist es Sache des Kunden, vor Unterzeichnung jeglicher Unterlagen über die erfolgte Lieferung, aus denen eine vorbehaltlose Annahme abgeleitet werden könnte, unverzüglich (i) die Menge der erhaltenen Produkte und (ii) etwaige optisch erkennbare Schäden/Mängel an der Verpackung zu kontrollieren. Bei Problemen jeglicher Art in Bezug auf diese Aspekte (Menge und Unversehrtheit der Verpackung) muss der Kunde diesen Umstand dem Frachtführer mitteilen, bevor dieser entlassen wird.
Wird der Frachtführer entlassen, ohne dass der Kunde Beanstandungen erhoben und ohne dass Vorbehalte auf den Transportdokumenten vermerkt wurden, gelten die Produkte in der bestellten Menge und frei von jeglichem Mangel und/oder Schaden in Bezug auf die Verpackung als endgültig geliefert.
MÄNGEL UND GARANTIE
Art. 5.1 – Hinsichtlich der Feststellung etwaiger offensichtlicher Mängel und/oder Defekte der Produkte hat der Kunde 14 (vierzehn) Tage ab Erhalt der Produkte Zeit, um eine schriftliche Reklamation gegenüber der Gesellschaft einzureichen. In Bezug auf die Feststellung offensichtlicher Mängel ist es daher Sache des Kunden, nach Erhalt der Produkte diese innerhalb der vorgenannten Frist auszupacken und zu prüfen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als frei von jeglichem offensichtlichen Mangel und somit insgesamt vorbehaltlos akzeptiert.
Art. 5.2 – In Bezug auf etwaige versteckte Mängel läuft die Frist von 14 (vierzehn) Tagen ab der tatsächlichen Kenntnis des Mangels, unbeschadet dessen, dass in jedem Fall ein Mangel nicht als verborgen angesehen werden kann, wenn er bei einer einfachen Sichtprüfung des ausgepackten Produkts oder jedenfalls unter Anwendung der Sorgfalt, die von einem Unternehmer erwartet wird, der in dem spezifischen Warensektor tätig ist, zu dem die Produkte gehören, hätte erkannt werden können. Es wird daher klargestellt, dass Reklamationen in Bezug auf alle jene Produkte nicht akzeptiert werden, bei denen der Kunde nach Erhalt diese direkt eingelagert und das Entfernen der Verpackung und/oder die Sichtprüfung zeitlich aufgeschoben hat.
Die Parteien vereinbaren, dass nach Ablauf eines Jahres ab Erhalt der Produkte der Kunde keine Einwendungen mehr in Bezug auf etwaige versteckte Mängel erheben kann. Unberührt bleibt jede günstigere Bestimmung des Verbrauchergesetzbuchs, sofern der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wurde.
Art. 5.3 – Jeder Reklamation sind geeignete Unterlagen beizufügen, einschließlich Fotos oder Videos, welche die an den Produkten gerügten Mängel belegen.
Art. 5.4. – Ab dem Erhalt der gesamten Unterlagen hat die Gesellschaft 5 (fünf) Tage Zeit, um dem Kunden mitzuteilen, ob die Produkte von der Garantie abgedeckt sind oder nicht.
Im positiven Fall wird dem Kunden nach unanfechtbarer Wahl der Gesellschaft mitgeteilt, ob die Produkte ersetzt, repariert und/oder ob eine Gutschrift ausgestellt wird, die für zukünftige Bestellungen verwendet werden kann.
Art. 5.5 – Von der Garantie sind in jedem Fall ausgeschlossen:
- Schäden oder Fehlfunktionen, die auf die Nichtbeachtung der Montage- oder Gebrauchsanweisungen, auf eine äußere Ursache, auf Fahrlässigkeit bei Wartung und Installation zurückzuführen sind;
- Schäden oder Fehlfunktionen infolge normalen Verschleißes;
- Schäden oder Fehlfunktionen infolge von Manipulationen an den Produkten und/oder dem Austausch von Teilen durch nicht autorisierte Ersatzteile;
- Schäden, die aus der Verwendung der Produkte zu anderen Zwecken als denjenigen entstehen, für die sie entwickelt wurden.
ZAHLUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG
Art. 6.1 – Die Zahlung erfolgt zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung. Erst nach Ausführung der Zahlung wird die Auftragsbestätigung ausgestellt. Die Gesellschaft stellt sodann das einschlägige Steuerdokument aus, je nachdem, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist oder je nach jedem sonstigen Umstand, der relevant sein kann.
MITTEILUNGEN
Art. 7.1 – Alle Mitteilungen im Rahmen dieser AVB sind per E-Mail an die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Art. 8.1 – Vorbehaltlich der Fälle, in denen der Kunde Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs ist, ist in allen anderen Fällen für jede Streitigkeit betreffend die Auslegung, Erfüllung, Anfechtbarkeit oder Auflösung dieser AVB oder eines bestimmten Vertrags ausschließlich die Justizbehörde von Bari zuständig.
In jedem Fall unterliegen jeder Vertrag sowie diese AVB dem italienischen Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung der Kollisionsnormen nach Gesetz 218/95 sowie des Wiener Übereinkommens von 1980 über den internationalen Warenkauf.
8.2 Für alle Fälle, in denen der Kunde Verbraucher im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs ist, sind diese AVB entsprechend in Einklang mit den dort vorgesehenen verbraucherschützenden Vorschriften auszulegen und anzuwenden.
SONSTIGES
Art. 11.1 – In keinem Fall verleiht der Abschluss des Vertrags dem Kunden irgendwelche Rechte am geistigen Eigentum der Gesellschaft, sodass jedes Kennzeichen, jede Marke und/oder jedes mit den Produkten verbundene Know-how ausschließliches Eigentum der Gesellschaft bleibt, wobei dem Kunden ausdrücklich untersagt ist, diese ohne ausdrückliche Genehmigung der Gesellschaft zu reproduzieren und/oder zu verwenden.
Art. 11.2 – Jeder Bestellung und der entsprechenden Auftragsbestätigung entspricht ein einzelner selbständiger Kaufvertrag. Daher können spätere und wiederholte Bestellungen des Kunden, auch wenn sie dieselben Arten von Produkten betreffen, in keinem Fall als Teil eines einheitlichen Liefervertrags oder als auf denselben Kaufvertrag oder jedenfalls auf eine etwaige „Rahmenvereinbarung“ zwischen den Parteien bezogen angesehen und/oder qualifiziert werden, es sei denn, solche Fälle wurden ausdrücklich schriftlich vorgesehen und vereinbart.
Art. 11.3 – In keinem Fall haftet die Gesellschaft gegenüber dem Kunden für Schäden, die dem Kunden oder Dritten infolge der Manipulation der Produkte, einer von ihrer Bestimmung gemäß den von der Gesellschaft angegebenen technischen Spezifikationen abweichenden Verwendung der Produkte oder des Austauschs von Teilen der Produkte durch nicht von der Gesellschaft gelieferte Ersatzteile entstanden sind. Außerhalb der vorgenannten Fälle haftet die Gesellschaft nur für direkte Schäden, die dem Kunden entstanden sind, und nur bis zu einem Betrag von 30 % (dreißig) des in der entsprechenden Auftragsbestätigung für dieses Produkt angegebenen Preises. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Grenzen ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, dem Kunden entgangenen Gewinn und/oder etwaige indirekte und/oder mittelbare Schäden zu ersetzen. In jedem Fall entschädigt die Gesellschaft den Kunden nicht für etwaige Schäden, welcher Art auch immer, die der Kunde Dritten ersetzen muss.
Art. 11.4 – Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte weder direkt noch indirekt offenzulegen, zu verwenden, zu exportieren oder wieder auszuführen, es sei denn in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Exportkontrollvorschriften.
Art. 11.5 – Bei der Auslegung dieser AVB ist auf die eigentliche Bedeutung der Begriffe abzustellen, wie sie allgemein in der italienischen Sprache verwendet werden, mit Ausnahme jener Begriffe, die ausdrücklich definiert und folglich mit großem Anfangsbuchstaben angegeben sind und daher anhand dieser besonderen Definition auszulegen sind. Die Überschriften der Artikel dienen, sofern vorhanden, ausschließlich beschreibenden Zwecken und dürfen nicht verwendet werden, um einen bestimmten Artikel abweichend von dem aus seinem Inhalt hervorgehenden Sinn auszulegen.
Art. 11.6 Datenschutz. Die Gesellschaft hat die Ergänzungen und Änderungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Verordnung (EU) 679/2016 (DSGVO) und dem italienischen Datenschutzgesetz (GvD 196/2003) in der durch GvD 101/2018 geänderten Fassung übernommen. Mit der Unterzeichnung dieser AVB erklärt der Kunde, die auf der Website veröffentlichte Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Kenntnis genommen zu haben.
ANNAHME DER AVB
Mit der Aufgabe einer Bestellung auf der Website erklärt der Kunde, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen, verstanden und vollständig akzeptiert zu haben.
Gemäß und für die Wirkungen der Artikel 1341 und 1342 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie der Artikel 33 ff. des Verbrauchergesetzbuchs genehmigt der Kunde ausdrücklich die folgenden Klauseln:
3.2 (Lieferung); 4.2 (Verpackung); 5.1, 5.2, 5.4, 5.5 (Mängel und Garantien); 8.1 (Gerichtsstand und anwendbares Recht); 11.3 und 11.4 (Sonstiges).
Die Annahme dieser Bedingungen ist notwendige Voraussetzung für den Abschluss des Kaufvertrags.